studio b und p - Brönner und Pfaff GbR
Christian Brönner, M.Sc. Architektur
Maximilian Pfaff, M.Sc. Architekt AKH
Schwanthalerstraße 59a
60596 Frankfurt am Main
Christian Brönner, M.Sc. Architektur
Maximilian Pfaff, M.Sc. Architekt AKH
Schwanthalerstraße 59a
60596 Frankfurt am Main
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte
Christian Brönner, Maximilian Pfaff
Schwanthalerstraße 59a
60596 Frankfurt am Main
Berufsbezeichnung(en)
M.Sc.Architekt AKH Maximilian Pfaff
Architekt gemäß dem Hessischen Architekten- und
Stadtplanergesetz (HASG)
Zuständige Behörde/ Aufsichtsbehörde
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 1738-0
Telefax: 0611 - 1738-40
E-Mail: info@akh.de Internet: www.akh.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-Ident.-Nr. DE437998979
Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversichert bei:
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
Telefon: +49 89 2160-0
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung:
Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Berufsrechtliche Reglungen
Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz
Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Richtlinie zur Berufsordnung (Berufshaftpflicht) Fortbildungsordnung
Schlichtungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (https://www.akh.de/haus-der-architekten/auftrag-akh#c3871) eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen. Daher nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor dem sachkundig besetzten Schieds- und Schlichtungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil.
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung von Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß § 13 der Schlichtungs- und Schiedsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Antrag ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (https://www.akh.de/beratung/schlichtung).
Urheberrecht
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